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Reglement



 Allgemeines: 

  1. Es handelt sich bei dieser Veranstaltung um keine durch einen Verband offiziell lizenzierte Rennveranstaltung, sondern um ein so genanntes Spaß-Bobby-Car-Rennen. Dennoch lehnt sich das folgende Reglement an jenes des Bobby Car Sport Verband e.v. Aglasterhausen-Michelbach (https://www.bobbycarclub.com) an bzw. wurde großteils hiervon übernommen. 
  2. Die Rennen sind als Einzelzeitfahrten konzipiert. 
  3. Kommt es zu einer Disqualifikation einer teilnehmenden Person nach Beendigung der Rennen, wird diese aus der Wertungsliste gelöscht und die danach platzierten Personen rücken um eine Platzierung nach vorne.
  4. Mit der Anmeldung zum Rennen erkennt die teilnehmende Person dieses Reglement an. Ausnahmeregelungen und Reglementänderungen während des Renntages sind ebenso wie rückwirkende Änderungen ausgeschlossen.
  5. Entscheidend für die Teilnahme am Rennen ist das Alter der Teilnehmenden am Renntag. Dieses muss mindestens 18 Jahre betragen. 
  6. Der Start erfolgt aus dem Stillstand ohne körperlichen Einsatz, wobei die Vorderkante des Fahrzeuges an der Startlinie anliegen muss. Im Zieleinlauf entscheidet die technische Einrichtung der Zeitnehmung. Startnummern werden zufällig vergeben. 
  7. Für alle Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit für mindestens einen bis maximal zwei Trainingsläufe. Es wird kein Shuttle-Dienst zum Startpunkt angeboten. Der gemeinsame Weg zum Startpunkt stellt zugleich die Streckenbegehung dar. Hinweise und Informationen der Streckenposten sind zu beachten. 
  8. Die Rennen werden mit Zeitnahme erfolgen. Es gilt folgender Modus: Nach den Trainingsläufen werden 2 Wertungsläufe abgehalten. Die Zeiten der beiden Durchgänge werden addiert. Die Person mit der geringsten Summe aus beiden Läufen gewinnt das Rennen. 
  9. Erzielen zwei oder mehrere Teilnehmende dieselbe Summe, erhält der jene Person die bessere Platzierung, die bei einem ihrer Wertungsläufe die bessere Zeit gefahren ist. 
  10. Startreihenfolge im zweiten Durchgang definiert sich durch die Laufzeit des ersten Durchgangs (langsamste Person zuerst, usw.). 
  11. Die Teilnehmenden auf den ersten 3 Rängen müssen nach dem zweiten Durchgang ihren Platz inkl. Fahrzeug auf dem Podest im Zielraum einnehmen. 
  12. Sobald eine Person ihren Platz an eine schnelleren Person verloren hat ist dieser Platz jedoch zu räumen. 


Sicherheit: 

  1. Ein Start ohne entsprechende Schutzkleidung ist nicht gestattet. 
  2. Die Teilnahme am Rennen bzw. der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich einen Haftungsverzicht.
  3. Personen unter 18 Jahren können am Rennen nicht teilnehmen. 
  4. Beim Training als auch beim Rennen müssen die Teilnehmenden einen Moped oder Motorrad Helm (mit Kinnschutz) und Schutzkleidung tragen. Diese besteht zumindest aus Jacke, langer Hose, Protektoren (Knie und Ellbogen Schützer), Lederhandschuhen und festem Schuhwerk oder höherwertiger Schutzkleidung (z.B. Motorrad-Lederkombination, Lederhandschuhen und hohen Motorradstiefeln, etc.). Schuhe stellen die einzige Bremsvorrichtung dar und es bedarf somit unbedingt fester und hoher Arbeits- oder Winterschuhe bzw. wie oben erwähnt Motorradstiefel. 
  5. Nicht gestattet sind Rad- oder Skihelme, da sie keinen Kinnschutz bieten. 
  6. Bei jeglichem Bremsvorgang müssen beide Hände das Lenkrad fest umgreifen. 
  7. Es wird kein explizites Alkoholverbot ausgesprochen. Die Promille-Obergrenze vor jedem Renndurchgang beträgt jedoch aus Sicherheitsgründen 0,5‰. Bei einem Wert darüber wird die Person nicht für das Rennen zugelassen bzw. disqualifiziert. Es erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Auffällige Teilnehmende sind zu melden. Die für das Rennen zuständigen Rennkommissare können jederzeit geeignete Kontrollen durchführen. 


Fahrzeug: 

  1. Die Bobby-Cars dürfen folgende Maße nicht überschreiten: 


        Gesamtbreite: max. 500 mm 

        Gesamtlänge: max. 740 mm 

        Gesamthöhe : max. 550 mm 

        Raddurchmesser: max. 240 mm 

        Gewicht : max. 20 kg 

    2. Der Kunststoffkörper des Bobby-Cars darf nicht in Einzelteile zerlegt und durch irgendwelche Hilfsmittel künstlich verlängert,                    verbreitert oder beschwert werden. Das Entfernen der Höcker im Sitzbereich ist nicht gestattet. 

    3. Das Car muss mind. 4 Räder haben. Diese müssen Original Räder sein. Es sind sowohl Kunststoff als auch die gummierten                      „Flüsterräder“ gestattet. 


ACHTUNG: 

Die so genannten “JAKO-O-Rennreifen“ und/oder die zweckgebundene Verwendung der bei diesen Rädern ab Werk montierten Abstandshalter sind nicht zulässig. 

    4. Es werden nur Fahrzeuge zugelassen, die von der Firma BIG-Spielwarenfabrik stammen bzw. die seitens der Firma BIG unter dem            Überbegriff “BIG-Bobby-Car-Family“ geführt werden. Hierzu zählen neben dem BIG-Bobby-Car-Classic und dem New-BIG-Bobby-Car          auch das BIG-Bobby-Quad, verschiedene Sondereditionen (z.B. SLK, Porsche, John Deere), wie auch beispielhaft genannt der BIG-            Rutscher Lightning McQueen. 

    5. Es ist kein Antrieb, genereller Art gestattet. 

    6. Eine detaillierte Beschreibung und Bauanleitung zu den zulässigen Modifikationen an Bobby-Cars gibt es auf der Homepage des              Race-the-Leithn 

        2 zusätzliche Schrauben bei der Lenkverstrebung 

        bessere Radsicherung (z.B. durch Anbringen von Radmuttern oder Splint) 

        Reduzierung des Lenkungsspiels (z.B.: durch Umwickeln der Lenkstange mit Klebeband oder Aufsetzen einer Stabendkappe im                Bereich der Lenkstangenaufnahme) 

        Lenkstangenverlängerung im erlaubten Rahmen (siehe Maximalhöhe) 

        Dekoration wenn diese nicht regelwidrig ist (z.B. Lackierung, Beleuchtung, etc.) 


Grundsätzlich sind das jedoch: 

  • Die Verwendung von Kugellagern ist nicht gestattet. Die Verwendung von Schmiermittel (z.B. WD-40) ist hingegen gestattet. Es darf dabei jedoch zu keinen Umweltschäden kommen. 
  • Jede:r Starter:in kann nur mit einem Fahrzeug teilnehmen. Ersatzfahrzeuge sind nicht erlaubt. 
  • Jede:r Fahrer:in benötigt für die Teilnahme an dem Rennen ein eigenes Fahrzeug. Es ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, dass sich zwei oder mehr Fahrer:innen ein Fahrzeug für das Rennen teilen. 
  • Scharfe Ecken und Kanten sind am Fahrzeug, dem:r Fahrer:in und seiner Bekleidung nicht erlaubt. 
  • Fahrzeugabnahme: Vor dem Rennen werden die Fahrzeuge von den Rennkommissaren mit einer Bodenwaage oder einer Hänge-/Zugwaage auf Einhaltung des Gewichts und mit einem Messrahmen auf Einhaltung der Maße überprüft. Weiter erfolgt eine grobe Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeuges im Hinblick auf z.B. Räder, Lenkung, Achsen, Kugellager und scharfe Kanten. Die Fahrzeugabnahme erfolgt nach den Trainings- bzw. direkt vor den Wertungsläufen. 


Wird das Fahrzeug nicht zum Rennen zugelassen erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. 

Haftungsausschluss



Mit der Anmeldung zum „Race the Leithn“ Bobby-Car-Rennen am 6.September 2025 bestätigt die teilnehmende Person ausdrücklich, dass sie das 18 Lebensjahr vollendet hat sowie die folgenden allgemeinen Startbedingungen, den Haftungsausschluss, die Einverständniserklärung sowie das Reglement des Bobby Car „Race the Leithn“ (Version 2025) gelesen hat und anerkennt. 

Allgemeine Startbedingungen: 

Sind bei der Anmeldung falsche Daten angegeben worden, kann dies zum Ausschluss aus der Wertung führen. Die Weitergabe der Startnummer an andere Personen führt ebenso zum Ausschluss aus der Wertung. 

Den Sicherheitskräften sowie den Anweisungen des Veranstalters und dessen Team ist folge zu leisten. Zuwiderhandeln führt zur Disqualifikation. 

Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der Daten bei der Zeitnehmung. 

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, Änderungen an der Strecke oder den Startzeiten vorzunehmen. Derlei Veränderungen begründen keinerlei Schadensersatzansprüche der Teilnehmer:innen. 

An der Veranstaltung nimmt die teilnehmende Person auf eigenes Risiko teil. 

Haftungsausschluss: 

Die teilnehmende Person erklärt, dass sie im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen hat. 

Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung. 

Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der teilnehmenden Personen. Es obliegt der teilnehmenden Person ihren Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen. 

Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Veranstalters gegenüber der teilnehmenden Person, wenn aufgrund höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnungen, oder aus Sicherheitsgründen, der Veranstalter verpflichtet ist Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. 

Einverständniserklärung: 

Die teilnehmende Person erteilt ihr Einverständnis, dass die von ihr im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Internet, Fernsehen, Rundfunk, Werbung, Filmen, usw. ohne Vergütungsansprüche der teilnehmenden Person vom Veranstalter genutzt, verbreitet und veröffentlich werden dürfen. 

Die teilnehmende Person erklärt sich ebenso damit einverstanden, dass ihr Name in Ergebnislisten veröffentlich wird und dass ihre Daten (Name, Fotos) an die Sponsoren und offiziellen Fotografen weitergegeben werden. 

Die teilnehmende Person ist damit einverstanden dass sie vom Streckenpersonal, Rennkommissaren oder Sanitätern auch gegen ihren eigenen Willen aus dem Rennen genommen werden kann, falls der Veranstalter dies aus verschiedenen Gründen(insbesondere gesundheitlichen Gründen, oder Sicherheitsgründen) als richtig erachtet.